Aufnahmemöglichkeiten
Der Weg zu uns
Eine Anmeldung an unserer Schule setzt voraus, dass zuvor ein Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung durch eine Schulaufsicht in mindestens einem der folgenden Förderschwerpunkte gem. § 4 AO-SF beschieden wurde:
- Emotionale und soziale Entwicklung
- Lernen
- Sprache
Einschulung von Schulneulingen
Zur Einschulung melden Sie Ihr Kind an einer Grundschule vor Ort an. Bei der Anmeldung können Sie nach Rücksprache mit der Grundschulleitung einen Antrag auf Eröffnung eines Verfahrens zur Feststellung des Bedarfs an sonderpädagogischer Unterstützung stellen.
Auf Grundlage des Antragsberichts sowie ggf. vorliegender Berichte (SPZ, Therapeut*innen, Kinderärzt*innen) entscheidet die Schulaufsicht über eine Eröffnung des Verfahrens.
Wird das Verfahren eröffnet, erstellen eine Lehrkraft der allgemeinen Schule und eine Lehrkraft für Sonderpädagogik gemeinsam ein Gutachten. Über einen Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung entscheidet die Schulaufsicht.
Wechsel von einer anderen Schule an die Floßbachschule
Bei einem Wechsel von einer anderen Schule ist immer zunächst die aktuelle Schule Ihr erster Ansprechpartner. Diese nimmt in der Regel zunächst Kontakt zu uns auf. Auch hier entscheidet die zuständige Schulaufsicht (Schulamt / Bezirksregierung) über einen Förderortwechsel.
Aufnahmen erfolgen i.d.R. zu Schuljahresbeginn.
Wechsel von der Floßbachschule an eine andere Schule
Ein sonderpädagogischer Unterstützungsbedarf wird jährlich überprüft. Sollten Sie einen Schulwechsel wünschen, beraten wir Sie gerne.